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Seit 1985 können Dipl.-Psycholog/innen im Wege der Einzelfallprüfung eine staatliche Zulassung zu „heilkundlich-psychotherapeutischer Tätigkeit“ (§ 1 HPG) erlangen. Seit 1993 besteht diese Möglichkeit auch für andere Bewerber/innen, die die Voraussetzungen des HPG erfüllen. Diese Zulassung auf der Basis des HPG etabliert sich mehr und mehr als eine zweite Schiene der psychotherapeutischen Tätigkeit für alle, die nicht mit den „Regelverfahren“ Verhaltenstherapie oder Psychoanalyse arbeiten wollen bzw. keine Approbation (Zulassung als Arzt oder psychologischer Psychotherapeut) haben. Sie gilt im gesamten Bundesgebiet und erlaubt die Niederlassung in freier Praxis und die eigenverantwortliche Durchführung von Diagnose und Therapie. Sie erlaubt allerdings nicht die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen (Private KK möglich). Es handelt sich angemessener Weise um eine relativ anspruchsvolle Überprüfung, die ohne gezielte und gute Vorbereitung kaum zu bestehen ist. Die Fortbildung bereiten auf diese staatliche Überprüfung (Gesundheitsamt) vor. Sie basiert auf den Vorgaben des Ministeriums und der Auswertung zahlreicher Prüfungen in NRW. Sie Fortbildung stellt keine Psychotherapieausbildung dar (ohne die eine Niederlassung selbstverständlich auch bei bestandener Prüfung nicht erfolgen sollte). Allerdings haben die meisten Teilnehmer/innen bisher die Erfahrung gemacht, dass sich ihr Verstehen von Psychotherapie – auch abgesehen von dem Kursziel Prüfung – deutlich vertieft hat. Rolf Klein bietet diese Fortbildung seit vielen Jahren mit hoher Erfolgsquote an. Informationen auch unter www.hp-psychotherapie.de Die Kurse werden in Kooperation zwischen dem KOBI (Dortmund) und dem iag.bochum angeboten. Zusätzliche Kurse sind möglich. Bitte beachten Sie: Die Plätze werden in der Reihenfolge der eingehenden verbindlichen Anmeldungen, nicht der Voranmeldungen vergeben. Außerdem gelten neben den allgemeinen gültigen Geschäftsbedingungen des iag.bochum folgende zusätzliche Anmeldebedingungen: Eine Stornierung muss schriftlich beim Büro des iag.bochum erfolgen. Bis 8 Wochen vor Kursbeginn wird die Zahlung einer Verwaltungspauschale von 50,00 €, bis vier Wochen vor Kursbeginn werden 50 % der Kursgebühr fällig. Danach ist die volle Kursgebühr zu zahlen, es sei denn, es wird ein/e Ersatzteilnehmer/in gestellt oder vorab sind mit dem iag.bochum individuell anders lautende Vereinbarungen getroffen und schriftlich bestätigt worden. |
Rolf Klein Heilpraktiker für Psychotherapie, Mitbegründer des IAG und z.Z. 1.Vorsitzender des IAG e.V., MBSR-Lehrer, langjährige Seminar- und Praxistätigkeit, Mitglied des Bundesverband der Psychotherapeuten (HPG), Mitglied des Leitungsteams des iag.
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Der nächste Kurs im iag.bochum beginnt am Sonntag 29 Januar 2012 und umfasst:
Das Seminar endet am 01. Juli 2012 mit dem Kompakttag. FB12-01 > Kursgebühr: 848,- € (inkl.Skript)
>iag.info
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>iag.info
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